In diesem Seminar erhalten Sie einen kompakten Überblick über den Ablauf des § 98-Verfahrens – von der Ausschreibung bis zur Vertragsunterzeichnung – und die zentralen Meilensteine. Wir klären die Rollen und Verantwortlichkeiten aller beteiligten Akteurinnen (u. a. Rektorat, Senat, Berufungskommission, Dekanate, Qualitätssicherung, Gleichbehandlungsorgane, Gutachterinnen, Studierende, Personalwesen) und beleuchten Bewertungsgrundsätze sowie formale Anforderungen an die Kommissionsarbeit. Darüber hinaus zeigen wir, wie das Berufungsverfahren als Kernprozess des Qualitätssicherungssystems verankert ist und welche rechtlichen Grundlagen (UG 2002, Frauenförderungs- und Gleichstellungsplan, B-GlBG, DSGVO, Code of Conduct) zu beachten sind. Ziel ist es, Sicherheit im Prozess zu schaffen und Best Practices für transparente, rechtskonforme Entscheidungen zu vermitteln.
28. Mai 2026, 14:00 - 16:00 Uhr